Vernichtete Meistergeigen
Das Bundeskriegsschädenamt hat den Feststellungs-Behörden ein Schreiben des Bundesinnungs-Verbandes des Musik-Instrumentenmacher-Handwerks zur Kenntnis gebracht und zur Beachtung empfohlen, welches sich mit übermäßigen Entschädigungs-Forderungen für vernichtete wertvolle Streichinstrumente befasst. Darin heißt es, dass die Schaden-Ersatzforderungen der Geschädigten sehr hoch sind und zum mindesten mit dem Anschaffungspreis nicht in Einklang zu bringen sind. Ein besonderes Kapitel bildet dabei die Frage, ob die verloren gegangenen wertvollen Musikinstrumente tatsächlich auch von den angeführten Geigenbauern, meistens italienischer Herkunft, angefertigt worden sind. Wie auf vielen anderen Gebieten, ist auch auf dem Gebiet des Handelns mit alten Geigen ein außerordentlich starker Preisauftrieb festzustellen. Da für die geschädigten Musiker jedoch in keiner Weise Veranlassung vorliegt, nun unbedingt auf alten Geigen weiterzuspielen, sondern sie mit neuen deutschen Meisterinstrumenten durchaus gleichwertige musikalische Ergebnisse erzielen können, liege zur Zeit keine Notwendigkeit vor, alte Streichinstrumente für die geschädigten Musiker wieder zu beschaffen und insbesondere den überhöhten Preis zu zahlen.