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Die Unvollständigkeit des Komponierens. Haben Sie in den letzten Jahren versucht, Ihren Vorlass oder – im Falle der Rechtsnachfolge – den Nachlass der/des von Ihnen vertretenen Komponistin/en in einer »Vergessenseinrichtung« (wissenschaftliche Bibliothek, öffentliche Musikbibliothek, Hochschulbibliothek, Archiv) unterzubringen? Oder planen Sie dies demnächst? Falls das auf Sie zutrifft, bitte ich Sie um die Beantwortung der zwei untenstehenden Fragen. Sie helfen uns durch Ihre Antworten bei der Vorbereitung eines Arbeitstreffens am 16. September in Dresden, das sich dem Thema »kompositorische Nachlässe« widmet. Interessierte und Betroffene schreiben bitte bis zum 10. Juli an Thomas Leppuhr zu diesen beiden Fragen: Welche Erfahrungen haben Sie ggf. bei der Kontaktaufnahme zu einer Vergessenseinrichtung gesammelt (z.B. Zusage einer Übernahme des Vor- bzw. Nachlasses, Zusage unter Einschränkungen oder bestimmten Bedingungen, Absage, Begründung der Absage, Empfehlung, sich an eine andere Einrichtung zu wenden)? Welche Wünsche haben Sie an Vergessens Einrichtungen? Welche Themen sollte das genannte Arbeitstreffen behandeln? Die Antworten werden anonymisiert und ohne Namensnennung in einem Dokument zusammengefasst. Wir danken für die Mitwirkung.
